Klare EnEV-Vorgaben für Dach oder Geschossdecke bei Vermietung und Eigentümerwechsel

(Berlin) Bis Ende 2011 muss die oberste Geschossdecke oder das Dach von Ein- und Zweifamilienhäusern eine Wärmedämmung erhalten. Davon ausgenommen sind nur Immobilien, die seit dem 1.2.2002 vom Eigentümer bewohnt werden. Ist eine Immobilie vermietet oder wurde sie erst nach dem 1.2. 2002 vom heutigen Besitzer bezogen, gilt die Dämmpflicht bis Ende 2011. Das sollte man nicht auf die leichte Schulter nehmen: Neben einer intensiveren Überprüfung hat der Gesetzgeber bereits einheitliche Bußgeldvorschriften bei Verstößen vorgesehen. Spätestens beim Eigentümerwechsel greift die Vorgabe der EnEV 09 auch bei Immobilien, die momentan noch freigestellt sind. Dann muss der neue Besitzer innerhalb von zwei Jahren die Nachrüstungspflicht erfüllen. Die Kosten – ab 50 Euro/qm für die Decken- und ab 80 Euro/qm für die Dachdämmung – werden durch KfW-Fördermittel abgefedert und können teilweise auf die Miete umgelegt werden. Vor allem die Geschossdecken-Dämmung ist effektiv, einfach umzusetzen und macht sich schnell bezahlt. (red)